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Channel: Buchhaltung und Steuern
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Umsatzsteuerfrei exportieren: Alternativen zur Gelangensbestätigung

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Wenn Sie Ware an Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland exportieren, ist diese Lieferung umsatzsteuerfrei. Allerdings verlangt das Finanzamt seit dem 1. Januar 2014 einen Nachweis dafür, dass die Ware tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. Diesen Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen können Sie am sichersten mit der sogenannten Gelangensbestätigung erbringen, einem Muster-Formular des BMF. Allerdings werden auch alternative Nachweise anerkannt – vorausgesetzt sie enthalten alle Informationen, die auch im Muster des BMF aufgeführt sind. Was Sie in Sachen Gelangensbestätigung beachten müssen und welche alternativen Nachweise für Sie eventuell infrage kommen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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