Die meisten Betriebe planen ihre Weihnachtsfeier heutzutage genau durch – auch aus steuerlicher Sicht. Der Grund: Wenn die Kosten einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer die Grenze von 110 EUR überschreiten, wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug geht verloren. Doch zwei arbeitgeberfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs bringen hier Erleichterung. Wer diese neuen Steuerspielregeln umsetzt, kann künftig nicht nur bei der Weihnachtsfeier sagen: Lohnsteuer ade, Vorsteuerabzug o.k.
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